— Rechtliches / AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen.

Stand: Juni 2026

Anbieter:
THX-Commercial
Inhaber: Sebastian Werner
Bgm.-Voglmaier-Straße 2a
84559 Kraiburg am Inn
Deutschland

Telefon: +49 8638 6960853
Mobil: +49 176 61961761
E-Mail: sebastian.werner@thx-commercial.de
USt-IdNr.: DE360991012


§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Einbeziehung

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen THX-Commercial, Inhaber Sebastian Werner (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „wir"), und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Sie") über:

  • Leistungen der Webentwicklung (Landing-Pages, Business-Websites, Webshops);
  • PC-Reparatur, PC-Bau und Datenrettung;
  • Lieferung von Waren (PC-Komponenten, Datenträger, konfigurierte Computer);
  • Leistungen des Social-Media-Designs.

1.2 Begriffsbestimmungen

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Auftraggeber kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Soweit diese AGB keine gesonderte Regelung für Verbraucher oder Unternehmer enthalten, gelten die jeweiligen Bestimmungen für beide Gruppen gleichermaßen.

1.3 Einbeziehung

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, ohne dass es eines erneuten gesonderten Hinweises bedarf.

1.4 Vorrang der Individualabrede

Individuell getroffene Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer maßgeblich. Im Übrigen kann von diesen AGB nur durch beiderseitig schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) unterzeichnete Vereinbarung abgewichen werden.

1.5 Verbraucherschutz-Vorbehalt

Soweit diese AGB Regelungen enthalten, die nur gegenüber Unternehmern wirksam vereinbart werden können (z. B. Haftungsbeschränkungen, abgekürzte Gewährleistungsfristen, abweichender Gefahrübergang), gelten diese Regelungen ausschließlich im B2B-Verhältnis. Gegenüber Verbrauchern bleiben die zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften, insbesondere aus dem BGB, dem EGBGB sowie dem Verbrauchsgüterkaufrecht (§§ 474 ff. BGB), unberührt.


§ 2 Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers

Angebote und Preisauskünfte des Auftragnehmers sind — sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet — stets freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

2.2 Vertragsschluss bei Dienstleistungen und Werkleistungen (außerhalb des Fernabsatzes)

Bei Dienstleistungen und Werkleistungen (Webentwicklung, PC-Service, Datenrettung, Social-Media-Design) kommt der Vertrag wie folgt zustande:

a) Der Auftraggeber übermittelt einen Auftrag oder bestätigt ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers;
b) der Auftragnehmer nimmt dieses Angebot durch schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistung an.

2.3 Vertragsschluss bei Warenbestellungen im Onlineshop (B2C-Fernabsatz)

Für Verbraucher im Onlineshop gilt zusätzlich:

a) Die Präsentation von Waren im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
b) Durch Betätigen der Schaltfläche „Kaufen" / „Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Verbraucher ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab.
c) Nach Eingang der Bestellung erhält der Auftraggeber eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
d) Der Vertrag kommt erst zustande mit Übersendung einer gesonderten Auftragsbestätigung per E-Mail oder mit Versand der Ware (Versandbestätigung), je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

2.4 Vertragsschluss vor Ort

Für Leistungen und Warenverkäufe, die unmittelbar im Ladenlokal, bei Hausbesuchen oder an einem vereinbarten Ort erbracht werden, kommt der Vertrag durch mündliche oder schriftliche Beauftragung vor Ort zustande.

2.5 Sprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.


§ 3 Preise und Vergütung

3.1 Preisangaben gegenüber Verbrauchern (B2C)

Gegenüber Verbrauchern werden sämtliche Preise als Endpreise (Bruttopreise) einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, entsprechend den Anforderungen der Preisangabenverordnung (PAngV). Anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen und sind nicht im Produktpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich als versandkostenfrei deklariert.

3.2 Preisangaben gegenüber Unternehmern (B2B)

Im B2B-Bereich werden Preise grundsätzlich als Nettopreise ohne Umsatzsteuer angegeben. Die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten.

3.3 Stundensatz und Zeitabrechnung

Leistungen ohne vereinbarten Festpreis werden auf Stundenbasis abgerechnet. Der aktuelle Stundensatz ist dem jeweiligen Angebot oder dem Preisblatt des Auftragnehmers zu entnehmen. Angefangene Viertelstunden werden als volle Viertelstunden abgerechnet. Aufgewendete Zeit wird durch den Auftragnehmer dokumentiert und dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen.

3.4 Anfahrtspauschale und Fahrtkosten

Für Einsätze beim Auftraggeber vor Ort wird eine Anfahrtspauschale bzw. eine Kilometerpauschale berechnet, deren Höhe dem Angebot zu entnehmen ist. Wartezeiten durch den Auftraggeber werden zum Stundensatz berechnet.

3.5 Materialeinsatz und Drittkosten

Sofern für die Leistungserbringung Materialien, Hardware, Softwarelizenzen oder sonstige Drittleistungen erforderlich sind, werden diese zu den Einkaufspreisen zuzüglich einer Handlingspauschale von 15 % weiterberechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Materialien beizustellen.

3.6 Preisänderungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Preisangaben jederzeit zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Preis.


§ 4 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug und Eigentumsvorbehalt

4.1 Fälligkeit

Rechnungsbeträge sind — sofern nichts anderes vereinbart ist — innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.2 Anzahlung bei Pauschalverträgen

Bei vereinbarten Festpreis-/Pauschalaufträgen ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung fällig. Die verbleibenden 50 % sind bei Fertigstellung bzw. Lieferung/Abnahme fällig. Abweichende Zahlungsmodalitäten können individuell vereinbart werden.

4.3 Zahlungsmittel

Akzeptierte Zahlungsmittel werden im Angebot, auf der Website oder bei der Bestellung mitgeteilt.

4.4 Verzug gegenüber Unternehmern (B2B)

Kommt ein Unternehmer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.5 Verzug gegenüber Verbrauchern (B2C)

Kommt ein Verbraucher mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen (§ 288 Abs. 1 BGB). Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Ein Auftraggeber, der Unternehmer ist, darf gegenüber Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Das Zurückbehaltungsrecht eines Unternehmers ist auf Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

Verbraucher können gegenüber Forderungen des Auftragnehmers mit Gegenforderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4.7 Eigentumsvorbehalt bei Waren

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschließlich aller Nebenkosten) Eigentum des Auftragnehmers (einfacher Eigentumsvorbehalt). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder weiterzuveräußern.

Im B2B-Bereich gilt ergänzend: Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Gegenstände.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Allgemeine Mitwirkung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Erforderliche Unterlagen, Informationen, Zugangsdaten und sonstige für die Leistungserbringung notwendige Materialien sind dem Auftragnehmer rechtzeitig, vollständig und in gebrauchsfähiger Form bereitzustellen.

5.2 Mitwirkung bei Webentwicklung

Bei Webentwicklungsprojekten obliegt dem Auftraggeber insbesondere die Bereitstellung von:

  • Texten, Bildern und sonstigen Inhalten (sofern nicht gesondert vereinbart);
  • Zugangsdaten für Hosting, Domain, Drittdienste;
  • rechtzeitiger Rückmeldung und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen.

Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verschiebt sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend. Mehraufwand, der durch mangelhafte oder verspätete Mitwirkung entsteht, wird dem Auftraggeber zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

5.3 Datensicherung vor PC-Service

Vor Übergabe von Hard- und Softwarekomponenten an den Auftragnehmer ist der Auftraggeber — soweit technisch möglich — verpflichtet, eine vollständige Datensicherung aller auf den betroffenen Geräten gespeicherten Daten vorzunehmen. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere bei PC-Reparatur, Datenträger-Tausch, Systemaktualisierungen und gleichartigen Arbeiten ein Datenverlustrisiko besteht. Die Pflicht zur Datensicherung liegt beim Auftraggeber.

5.4 Freigabe von Inhalten

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Markennamen) frei von Rechten Dritter sind oder dass er zur Nutzung berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.


§ 6 Leistungen Webentwicklung

6.1 Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Webentwicklungsleistungen entsprechend dem jeweiligen Angebot oder Lastenheft. Art, Umfang und technische Spezifikation der zu erstellenden Leistung ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer eine funktionsfähige, browserkompatible Website nach Stand der Technik zum Zeitpunkt der Fertigstellung.

6.2 Abnahme (Werkvertrag)

Webentwicklungsleistungen werden als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) erbracht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fertiggestellte Werk unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung (Staging-Link oder Übergabe) abzunehmen oder — sofern Mängel vorliegen — diese schriftlich zu rügen.

Hinweis fiktive Abnahme (nur B2B): Gegenüber Unternehmern gilt das Werk als abgenommen, wenn der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder abgenommen noch Mängel schriftlich gerügt hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung zur fiktiven Abnahme nicht, soweit sie mit zwingenden Verbraucherrechten unvereinbar ist.

6.3 Korrekturrunden

Im vereinbarten Leistungsumfang ist eine Korrekturrunde enthalten, sofern das Angebot keine abweichende Anzahl ausweist. Weitere Korrekturrunden werden zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

6.4 Nutzungsrechte

Sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Quellcode, Designs, grafische Elemente) werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung zur Nutzung überlassen. Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Weitergehende Rechte (insbesondere ausschließliche Nutzungsrechte, Weiterveräußerungsrechte oder Rechte zur Übertragung an Dritte) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

6.5 Open-Source-Komponenten

Soweit der Auftragnehmer Open-Source-Komponenten (Bibliotheken, Frameworks, CMS) einsetzt, werden diese dem Auftraggeber unter den jeweils geltenden Open-Source-Lizenzen (z. B. MIT, GPL) zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer weist bei der Übergabe auf lizenzrelevante Bestandteile hin.

6.6 Hosting und Domain

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer kein Hosting und keine Domainregistrierung. Die Bereitstellung und laufende Pflege der Infrastruktur obliegt dem Auftraggeber.

6.7 Quellcode-Übergabe

Bei vereinbarter Quellcode-Übergabe erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung den Quellcode in der vereinbarten Form (z. B. ZIP-Archiv, Git-Repository-Zugang). Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Übergabe der Entwicklungsdokumentation.


§ 7 Leistungen PC-Service, PC-Bau und Datenrettung

7.1 Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen der Diagnose, Reparatur und Konfiguration von Computerhardware und -software sowie Datenrettung. Art und Umfang ergeben sich aus der Beauftragung.

7.2 Diagnose und Freigabe

Vor Beginn kostenpflichtiger Reparatur- oder Datenrettungsarbeiten erstellt der Auftragnehmer nach Möglichkeit einen Diagnose- und Kostenvoranschlag. Der Auftraggeber erteilt vor Beginn der Arbeiten eine ausdrückliche Freigabe. Übersteigen die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 20 %, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab und holt erneute Zustimmung ein.

7.3 Keine Erfolgsgarantie bei Datenrettung

Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass eine vollständige Datenrettung technisch nicht in jedem Fall möglich ist. Eine Garantie auf vollständige oder teilweise Datenrettung wird nicht übernommen. Soweit möglich, informiert der Auftragnehmer vorab über die Erfolgsaussichten.

7.4 Obhutspflicht

Während der Zeit, in der sich Geräte oder Datenträger des Auftraggebers in den Händen des Auftragnehmers befinden, wird dieser die Gegenstände sorgfältig verwahren und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns behandeln. Der Auftragnehmer haftet für den Verlust oder die Beschädigung in Obhut genommener Gegenstände nach Maßgabe des § 10 dieser AGB.

7.5 Datenschutz bei der Datenrettung

Im Rahmen der Datenrettung kann der Auftragnehmer Einblick in Daten des Auftraggebers erhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zuge der Leistungserbringung zur Kenntnis gelangenden Daten und Informationen vertraulich zu behandeln, ausschließlich für den Zweck der Leistungserbringung zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Soweit personenbezogene Daten Dritter betroffen sind und eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt, wird auf Verlangen ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.

7.6 Rückgabe und Abholung

Nicht abgeholte Geräte werden nach vorheriger Ankündigung gegen eine Lagergebühr verwahrt. Nach einer Lagerdauer von mehr als 60 Tagen ohne Rückmeldung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach schriftlicher Ankündigung mit weiterer 14-tägiger Frist die Sache gemäß den Vorschriften über den Selbsthilfeverkauf zu verwerten.


§ 8 Warenverkauf und Lieferung

8.1 Lieferumfang

Der Lieferumfang ergibt sich aus der Artikelbeschreibung im Angebot, Webshop oder Bestellformular zum Zeitpunkt der Bestellung. Technische Änderungen sowie Abweichungen im Erscheinungsbild bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

8.2 Lieferzeit

Lieferzeiten werden im Angebot oder auf der Produktseite angegeben. Sie beginnen — sofern Vorkasse vereinbart ist — nach Zahlungseingang. Lieferzeiten sind unverbindliche Angaben, sofern nicht ausdrücklich als verbindliche Lieferfrist zugesagt.

Kann der Auftragnehmer eine vereinbarte Lieferfrist aus Gründen nicht einhalten, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Lieferengpässe des Vorlieferanten), wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerung erheblich ist.

8.3 Versand und Lieferung

Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift. Versendet wird innerhalb Deutschlands, sofern nicht individuell anderes vereinbart. Versandkosten werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.

8.4 Gefahrübergang gegenüber Verbrauchern (B2C)

Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware erst mit der Übergabe an den Verbraucher über, auch wenn die Ware versendet wird (§ 475 Abs. 2 BGB i. V. m. § 447 BGB). Dies gilt auch dann, wenn der Verbraucher einen Spediteur oder eine andere zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat, sofern der Auftragnehmer diese Person nicht zuvor benannt hat.

8.5 Gefahrübergang gegenüber Unternehmern (B2B)

Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über (§ 447 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch bei Teillieferungen.

8.6 Verpackung und Rücksendung

Gelieferte Waren werden in handelsüblicher Weise verpackt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Verpackungsmaterialien gesetzeskonform zu entsorgen.


§ 9 Gewährleistung und Mängelhaftung

9.1 Gewährleistung bei Warenlieferung gegenüber Verbrauchern (B2C — Neuware)

Für die Lieferung neuer Waren gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Eine Beschränkung dieser Frist gegenüber Verbrauchern findet nicht statt.

9.2 Gewährleistung bei Warenlieferung gegenüber Verbrauchern (B2C — gebrauchte Waren)

Für die Lieferung gebrauchter Waren gegenüber Verbrauchern kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche durch individuelle Vereinbarung auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB). Eine solche Verkürzung ist nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird und dem Verbraucher vor Vertragsschluss mitgeteilt wird, dass es sich um eine gebrauchte Sache handelt. Auf diese Möglichkeit und deren Wirkung wird der Verbraucher ausdrücklich hingewiesen.

Klarstellung: Eine Verkürzung auf unter ein Jahr gegenüber Verbrauchern ist unzulässig. Die Frist von zwei Jahren für Neuware kann gegenüber Verbrauchern nicht abbedungen werden.

9.3 Gewährleistung bei Warenlieferung gegenüber Unternehmern (B2B)

Im B2B-Bereich beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Warenlieferungen abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche sowie in den übrigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gemäß § 10 dieser AGB ausgeschlossen ist.

9.4 Gewährleistung bei Werkleistungen (Webentwicklung, PC-Service, Social-Media-Design)

Für Mängel an Werkleistungen gelten die §§ 634 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, gegenüber Unternehmern ein Jahr, jeweils ab Abnahme.

Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu rügen (Untersuchungs- und Rügepflicht gilt jedoch nur im B2B-Bereich nach § 377 HGB). Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung fehl oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

9.5 Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die entstehen durch:

  • unsachgemäßen Gebrauch oder Behandlung durch den Auftraggeber nach Gefahrübergang;
  • normale Abnutzung;
  • Eingriffe oder Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers;
  • Nichtbefolgen von Betriebs- oder Installationsanleitungen.

Gegenüber Verbrauchern gelten diese Ausschlussgründe nur in dem gesetzlich zulässigen Umfang.


§ 10 Haftung

10.1 Grundsatz der Haftungsbeschränkung (B2B)

Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer für Schadensersatz — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit sie gesetzlich nicht abdingbar sind (insbesondere §§ 309 Nr. 7, 475 Abs. 3 BGB).

10.2 Unbeschränkte Haftung (Carve-out)

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen;
  • für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen;
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
  • für Schäden, die durch arglistiges Verschweigen eines Mangels oder durch Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie entstehen;
  • sowie in allen sonstigen Fällen, in denen eine Beschränkung der Haftung gesetzlich ausgeschlossen ist.

10.3 Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)

Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Auftragnehmers gegenüber Unternehmern der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.4 Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit (B2B)

Außerhalb der in §§ 10.2 und 10.3 geregelten Fälle ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

10.5 Datenverlust

Der Auftragnehmer haftet für den Verlust von Daten nur in dem Umfang, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Datensicherung als vertragliche Leistung übernommen hat oder soweit die Haftung nach § 10.2 unbeschränkt ist. Den Auftraggeber trifft eine Mitverantwortung (§ 254 BGB), wenn er keine angemessenen Datensicherungsmaßnahmen getroffen hat.

10.6 Haftung für Drittanbieter-Dienste

Soweit Leistungen des Auftragnehmers die Einbindung oder Nutzung von Diensten Dritter (z. B. Hosting-Provider, CMS-Anbieter, Social-Media-Plattformen) voraussetzen, haftet der Auftragnehmer nicht für Ausfälle, Datenverluste oder Fehlfunktionen dieser Dritten, es sei denn, er hat sie sorgfaltswidrig ausgewählt.


§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte

11.1 Rechte an erstellten Werken

Alle vom Auftragnehmer im Rahmen eines Auftrags geschaffenen Werke (Websites, Grafiken, Designs, Code) sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechtseinräumung erfolgt gemäß § 6.4 dieser AGB nach vollständiger Zahlung der Vergütung.

11.2 Nutzungsrechte bei Social-Media-Design

Für erstellte Social-Media-Grafiken und Designvorlagen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Plattformen und Verwendungszwecke ein. Eine Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung an Dritte ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

11.3 Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, realisierte Projekte (Websites, Designs) in seinem Portfolio, auf seiner Website und in seinen Marketingmaterialien als Referenz zu nennen und — in angemessenem Umfang — abzubilden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht. Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären.

11.4 Drittrechte

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung lizenzpflichtige Inhalte Dritter (Stockfotos, Schriften, Plugins) eingesetzt werden, werden diese vom Auftraggeber lizenziert oder die Lizenzkosten nach § 3.5 weiterberechnet. Der Auftragnehmer weist auf anfallende Lizenzkosten im Angebot hin.


§ 12 Widerrufsrecht (B2C — Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen)

12.1 Grundsatz

Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312b ff., 355 ff. BGB zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind als gesondertes Dokument beigefügt und werden dem Verbraucher vor Vertragsschluss auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt.

12.2 Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

12.3 Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem der Verbraucher (a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und (b) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).

12.4 Kein Widerrufsrecht im B2B

Das Widerrufsrecht steht ausschließlich Verbrauchern zu. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht nach §§ 312b ff. BGB zu. Auf etwaige individualvertragliche Rücktrittsrechte bleibt § 13.4 anwendbar.


§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Anwendbares Recht

Für alle Vertragsbeziehungen zwischen THX-Commercial und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, den er durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, genießen würde (Art. 6 Rom-I-Verordnung).

13.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen THX-Commercial und einem Auftraggeber, der Unternehmer ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Mühldorf am Inn (B2B). Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Der ausschließliche Gerichtsstand Mühldorf am Inn gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Für Verbraucher ist insbesondere § 29c ZPO (Gerichtsstand des Wohnsitzes des Verbrauchers bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen) anwendbar.

13.3 Streitbeilegung (§ 36 VSBG)

Gemäß § 36 Abs. 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) weist der Auftragnehmer darauf hin, dass er weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission steht seit deren Einstellung zum 20. Juli 2025 nicht mehr zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers lautet: sebastian.werner@thx-commercial.de

13.4 Rücktrittsrecht (B2B)

Ein vertraglich vereinbartes oder gesetzliches Rücktrittsrecht kann gegenüber Unternehmern nur geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber zuvor den Auftragnehmer unter Setzung einer angemessenen Nacherfüllungsfrist schriftlich aufgefordert hat, die Leistung zu erbringen oder den Mangel zu beseitigen.

13.5 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

13.6 Schriftformerfordernis und Textform

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie von auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Erfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit, sofern sie nicht zumindest nachträglich in Textform bestätigt werden.

13.7 Versionierung und Gültigkeit

Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Etwaige Aktualisierungen gelten nur für nach dem Zeitpunkt der Aktualisierung neu abgeschlossene Verträge.

Version: 2.0 | Stand: Juni 2026